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regiert von Terroristen...

Bremen, 20. 09. 2007

Prolog (zitiert aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Februar 2006 – 1 BvR 357/05 –):

Unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürdegarantie) ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten. Die Annahme, dass derjenige, der als Besatzungsmitglied oder Passagier ein Luftfahrzeug besteigt, mutmaßlich in dessen Abschuss und damit in die eigene Tötung einwilligt, falls dieses in einen Luftzwischenfall verwickelt wird, ist eine lebensfremde Fiktion.
Auch die Einschätzung, dass die Betroffenen ohnehin dem Tod geweiht seien, vermag der Tötung unschuldiger Menschen in der geschilderten Situation nicht den Charakter eines Verstoßes gegen den Würdeanspruch dieser Menschen zu nehmen. Menschliches Leben und menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz.
Die teilweise vertretene Auffassung, dass die an Bord festgehaltenen Personen Teil einer Waffe geworden seien und sich als solcher behandeln lassen müssten, bringt geradezu unverhohlen zum Ausdruck, dass die Opfer eines solchen Vorgangs nicht mehr als Menschen wahrgenommen werden.

Ende des Prologes

Wenn eine Person sich mit anderen Personen zur Begehung von Straftaten zusammentut, so ist dies nach der geltenden Gesetzeslage und Rechtssprechung die strafbare Bildung einer kriminellen Vereinigung. Wenn Personen sich zur Begehung von Straftaten mit politischem Hintergrund zusammenschließen ist dies die strafbare Bildung einer terroristischen Vereinigung.

Verteidigungsminister Jung (CDU) hat öffentlich behauptet, er habe sich mit Angehörigen der Luftwaffe abgesprochen, das strafbare Begehen des Totschlagsdeliktes zu begehen. Zudem weigert er sich, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Verbot des Abschusses einer entführten Passagiermaschine anzuerkennen. Herr Minister Jung hat damit nichts anderes getan, als sowohl eine terroristische Vereinigung mitgliedschaftlich zu gründen als auch dies öffentlich zu gestehen.

Wie verhält sich nun Bundeskanzlerin Merkel (Ex-FDJ-Funktionärin, nun CDU)?

Sie läßt ihn gewähren und untersützt ihn.

Also macht doch auch Merkel sich strafbar, oder? Denn auch die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ist ein Straftatbestand. Und zumindest um Unterstützung, wenn nicht gar um Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung handelt es sich im Fall der mutmaßlichen Terroristin Angela Merkel.

Aber keine Panik, keiner der regierenden Terrosisten wird verurteilt werden, denn selbst wenn die Staatsanwaltschaften auf die zahlreich eingehenden Strafanzeigen ihrer Dienstpflicht entsprechend reagieren würden, käme es noch nicht mal zu Ermittlungen, denn die Täter besitzen parlamentarische Immunität. Um überhaupt Ermittlungen der Staatanwaltschaft zu ermöglichen, müsste das Parlament die Immunität der Terroristen aufheben, was aber nicht geschehen wird, da die Mitglieder und Unterstützer der genannten terroristischen Vereinigung, nennen wir sie kurz die Merkel-Jung-Bande, die absolute Mehrheit im Bundestag hat. Denn auch die SPD, mit der Merkels CDU eine "Große Koalition" bildet, wird im Zweifelsfall eher eine terrosistische Vereinigung im Bundestag unterstützen als sich verfassungstreu zu verhalten.

Aber ist das Gefasel der Merkel-Jung-Bande vom außergesetzlichen Notstand, in der die Regierung über der Verfassung steht, wie weiland der König von Hannover vor den Erfolgen der "Göttinger Sieben", nicht schon anhand des Begründungsszenarios als unverhohlener Schrei nach einem Ermächtigungs"gesetz" zu verstehen?

15 Minuten - eine Viertelstunde - brauchen die Phantomflugzeuge vom Startbefehl bis zum Abheben von der Startbahn, in dieser Zeit ist ein mit 800 km/h Reisegeschwindigkeit fliegendes Passagierflugzeug schon (800 : 4) 200 Kilometer durch den Luftraum gebraust und hat dabei vermutlich das eine oder andere mögliche Ziel überflogen. Terroristen, die sich mit entführten Maschinen in "Ziele" stürzen wollen, würden dies doch mit Sicherheit sehr schnell nach dem Start machen wollen, zum einen, um mit möglichst viel Kerosin an Bord ein möglichst großes Inferno anzurichten, zum anderen, um mögliche Vorwarnzeiten so gering wie möglich zu halten.

Das Argument einer "Gefahrenabwehr" wäre also im Rahmen einer denkbaren teleologischen Werturteilsfindung der von der Merkel-Jung-Bande geplanten Verbrechen nicht strafmindernd zu berücksichtigen.

Eher scheint das Ziel, die Teleologie, der Merkel-Jung-Bande darin zu bestehen, jederzeit einen wie auch immer begründeten "außergesetzlichen Notstand" als modernes Ermächtigungsgesetz herbeiführen zu können. Mit dem so drastischen wie absurden Beispiel einer entführten Passagiermaschine soll die offensichtlich für verblödet gehaltene Öffentlichkeit wohl daran gewöhnt werden, daß der Michel immer zu gehorchen hat, selbst wenn die Regierung Verbrechen befiehlt und begeht. Denn ist der "außergesetzliche Notstand" erstmal über die schleichende Gewöhnung in den Köpfen der Masse verankert, so läßt er sich nach Belieben widerstandlos aktivieren.

Wie sagte Angela Merkel so entlarvend in ihrer Rede zum 60. Gründungsjubiläum der CDU: "...wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie..."

Was den wenigen verbliebenen Demokraten in der BRD bleibt, ist so zu kämpfen wie einst die Göttinger Sieben, die es gegen alle Versuche des staatsterroristisch agierenden Königs von Hannover schafften, durchzusetzen, daß auch der Regent der Verfassung unterworfen ist.

Auch die Regenten der BRD haben sich der Verfassung zu unterwerfen, oder sie müssen hinausgeworfen werden!

Ich zitiere das Grundgesetz:

Art. 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch bersondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Zitatende

Tipp 1: http://de.wikipedia.org/wiki/Göttinger_Sieben (externer Link)

Tipp 2: Strafanzeige gegen Minister Jung (externer Link, heise.de)

Tipp 3: Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz nichtig -
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 11/2006 vom 15. Februar 2006 - Zum Urteil vom 15. Februar 2006 – 1 BvR 357/05 –
(externer Link, Bundesverfassungsgericht)

 

P.S.: Da die staats- und verfassungsfeindlichen Pläne der Merkel-Jung-Bande von vielen Mitgliedern der Unionsparteien CDU und CSU unterstützt werden, wäre zu überlegen, ob nicht auch Ermittlungen gegen diese Mitglieder seitens des Staatsschutzes und der der Generalbundesanwaltschaft automatisch in die Wege geleitet werden müssen, soweit diese Terrorunterstützer nicht dem Schutz der parlamentarischen Immunität unterliegen. Sollte die SPD sich weigern, die Immunität der mutmaßlichen Terroristen aufzuheben, so ist selbstverständlich auch bei allen Mitgliedern der SPD von einer Unterstützung von, wenn nicht Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung auszugehen.
Bloß, wo sperrt man sämtliche Mitglieder von CDU, CSU und SPD ein?


URL dieser Seite: http://www.stattnetz.de/politik/artikel/die_merkel_jung_bande.htm

 

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Christian Wetter 20. 09. 2007

 
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