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Das WC, ein Stalker

Bremen, den 04.08.2005

Im Rahmen seiner nimmermüden Hetzkampagnen gegen Erwerbslose ist Wolfgang Clement auf die Idee gekommen, die Arbeitsagenturen schriftlich dazu aufzufordern, die Erwerbslosen mehr auszuschnüffeln und zu terrorisieren als bisher. Wenn man als Versager schon nicht die Erwerbslosigkeit senken kann, dann müssen eben die Hungerleider bekämpft werden.

Tipp: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Verfolgunsbetreuung.html (dort sind auch die Briefe des WC an die Agenten zum Download verlinkt)

Schon in der Financial Times Deutschland bekannte sich Hobby-Brüning Clement zu seinen feuchten Stalking-Phantasien, und nannte auch gleich die Zielvorgabe von 20% der Erwerbslosen, denen es mangelnde Vermittelbarkeit nachzuweisen gebe: http://www.ftd.de/pw/de/12495.html

Welch Geistes Kind die welk dahinscheidende Sozialdemokratie ist, verdeutlichte unlängst schon deren Parteiführer:

»Es gab einen ganz alten Spruch in der Sozialdemokratie: "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen". Das traut man sich heute gar nicht mehr zu sagen. Aber das war sozialdemokratisches Denken.« (SPD-Vorsitzender Franz Müntefering, im ZDF-Sommerinterview am 24.7.2005)

Die Agentur für Arbeit gehorcht natürlich gerne, und so werden zur Zeit alle Erwerbslosen im Auftrag der Agentur von geringqualifizierten Kräften der Telekom-Tochter Vivento angerufen und ausgefragt. Wer nicht erreicht wird, sei es weil das Telefon kaputt ist, man gerade im Garten oder Keller Wäsche aufhängt, man beim Arzt, auf Jobsuche, beim Einkaufen oder auch beim Joggen ist, bekommt eine Sperre reingedrückt, da man ja offensichtlich nicht "verfügbar" sei.

Was man ansonsten nur aus dem Gebaren der Diktaturen der Dritten Welt gegenüber unliebsamen Verfechtern der Demokratie kennt, gilt hierzulande für alle Erwerbslosen: Hausarrest.

Dass man dieses durchzusetzen gerade Vivento nutzt, eine Gesellschaft, die gegründet wurde, um bildungsfernen und minder begabten Beamten, die ohne jede Chance auf Beschäftigung im hart umkämpften ersten Arbeitsmarkt dastehen, mit leicht erlernbarer Beschäftigung zu umhegen, die darin besteht, anderen, minderprivilegierten Arbeitslosen mit Hilfe des Missbrauchsvorwurfs die Existenzgrundlage zu entziehen, legt die Substanz der Agenda-Politik frei: reinen Zynismus.

Natürlich liegen den minderqualifizierten Kräften von Vivento auch gleich die Kundenummern vor, es ist also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Agentur für Arbeit sämtliche Daten der Erwerbslosen an dieses privatwirtschaftlich operierende Unternehmen weiterleitete.

Selbst auf Mobiltelefone, deren Nummern der Agentur für Arbeit nicht bekannt gegeben wurden, kamen schon die Stalker-Anrufe von Vivento. Offensichtlich hat die Agentur für Arbeit in großem Umfang Daten bei den Mobilnetzbetreibern gekauft. Einem der Redaktion bekannten Fall ist zu entnehmen, dass mindestens E-Plus Daten weitergegeben zu haben scheint.

Aber sei es drum, welches Unternehmen der Bundesagentur welche Daten verkaufte, nach dem § 51 b des SGB II, auf welches sich Vivento der juristisch vorgebildeten Redaktionsassistentin gegenüber als Legitimation für die Weitergabe der Daten durch die Träger bezieht, sieht allerlei Daten zur Erhebung vor, nicht jedoch die Telefonnummer. Zum Beweis der § 51 b im Wortlaut: http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/sgb02x051b.htm

Wer hier die Erlaubnis zur Weitergabe von Telekommunikationsdaten findet, möge sich bitte melden, denn dann braucht die Redaktion neue Augengläser...

Nur am Rande sei erwähnt, dass es der § 51 SGB II ist, der die Weitergabe von Daten an nichtöffentliche Stellen gestattet, und nicht der § 51 b SGB II, dieser benennt lediglich die zu erhebenden Daten, dazu gehören Alter, Berufsausbildung usw. jedoch keine Telekommunikationsdaten wie Telefonnummern, Handynummern, E-Mail-Adressen, CB-Funkdaten... Diese Daten werden nach § 51 b nicht erhoben, also fallen sie wohl auch kaum unter die Erlaubnis der Weitergabe nach § 51!

Selbst bei § 51 SGB II dürfte zu prüfen sein, wie weit das Bundesdatenschutzgesetz verletzt wird und wie weit dieser Paragraph einen der bekannten und üblichen Verstöße dieser in der Versenkung verschwindenden Regierung gegen das Grundgesetz darstellt.

Für Anwälte dürfte das ganze ein lohnendes Feld werden: Verstöße gegen den Datenschutz, Freiheitsberaubung, Stalking... Das alles im von Wolfgang Clement (SPD) befohlenen Auftrag staatlicher Agenten der Agentur für (gegen) Arbeit!

Mal ganz unter uns: Die Stasi hätte sich das nicht getraut, eher schon die Gestapo, aber auch da bin ich mir nicht sicher.

Natürlich trägt das Ministerium des WC die Folgen dieser Attentate auf Freiheit und Demokratie: Stalking durch die Bundesagentur für Arbeit: Erwerbslose wehren sich - Protest durch Pflichterfüllung (externer Link, www.bundesweite-montagsdemo.com)

Bericht eines Erwerbslosen über seine Pflichterfüllung (externer Link, www.carmilo.de, eingefügt am 14.08.2005)

 

Immerhin, so langsam wird die Presse wach:

Artikel in der Süddeutschen vom 01.08.2005

 


URL dieser Seite: http://www.stattnetz.de/politik/artikel/wc_stalker.htm

 

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© Christian Wetter 04.08. 2005

 
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